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Lange Zeit waren die Grenzen zwischen Acker, Weide und Wald fließend. Insbesondere in Siedlungsnähe diente der Wald Rindern, Ziegen und Schafen als Weidefläche, Laub war willkommenes Viehfutter und aus den Zweigen der Nadelbäume oder der Humusschicht erzeugte man Einstreu für die Ställe um damit wertvollen Dünger zu gewinnen. Diese Art der Bewirtschaftung erfolgte sowohl in den bäuerlichen Eigentumswäldern, im dörflichen Gemeinschaftswald als auch im landesherrlichen oder herrschaftlichen Wald in Form des sogenannten Einforstungsrechts.
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Sämtliche Einforstungsrechte haben die Bedeutung “ideeller Grundstücke”. Sie gehören zum Bauernhof und bilden einen Teil der Existenzgrundlage. Die Nutzungsrechte sind also “Bauernwald” oder “bergbäuerliche Weide” in anderer Form. Im rechtshistorischen Zusammenhang versteht man unter Einforstungsrechten die mit dem Besitz einer Liegenschaft verbundenen Rechte zum Bezug von Holz und sonstigen Forstprodukten in oder aus fremdem Wald, ferner die Rechte zur Viehweide auf fremdem Grund und Boden sowie sonstige auf Waldgrund lastende Feldservitute”.
Durch diese Rechte wird für die berechtigte Liegenschaft die jährliche oder bedarfsweise Anweisung einer bestimmten Holzmenge oder die Ausübung einer Weidenutzung oder Waldstreunutzung sichergestellt. Der Umfang der Rechte richtete sich oft nach der Größe des Hofes. Es durfte z. B. im Sommer so viel Vieh in den Wald oder auf die Almen getrieben werden, als man im Winter aus eigenem Anbau durchfüttern konnte.
Diese Servitute haben sich besonders dort entwickelt, wo die Weide- und Almflächen relativ gering waren. Damit wird bei den “Berechtigten” die Basis der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erweitert, während der verpflichtete Betrieb in seiner Wirtschaft dadurch eingeschränkt wird.
Niederwald Grafenweiden © Elisabeth Johann
Die Niederwaldwirtschaft war die traditionelle bäuerliche Nutzungsform von Laubwäldern. Sie war auf den mit Bäumen bestockten Hutweiden, auf den locker bestockten beweideten Waldflächen in Hofnähe oder auf den gebrandeten Flächen anzutreffen und deckte sowohl den Bedarf an Energie- als auch an Werk- und Zeugholz.
Die Nutzung erfolgte flächenweise, wobei die Bäume alle 15 bis 25 Jahre gefällt wurden. Sie verjüngten sich aus den im Boden belassenen Wurzelstöcken. Mit der Zeit entstand wieder ein Wald mit relativ dünnen Stämmen von bis zu zehn Metern Höhe. Danach wurde wieder „auf den Stock gesetzt“. Ließ man zwischen den regelmäßig beschnittenen Bäumen auch einige Stämme zu voller Größe aufwachsen, entstand der Mittelwald, der wertvolles Bauholz lieferte. Für diese Art der Bewirtschaftung eignen sich besonders gut Birke, Eiche, Hainbuche, Linde, Ahorn, Esche, Erle, Weide und Hasel, welches man als sogenanntes Zeugholz für vielerlei Zwecke in der Landwirtschaft und zum Hausbedarf notwendig brauchte.
Anders als heute wurden früher nicht nur gerade Stämme gesucht und geschätzt, die Nutzung von besonderen Stammabschnitten war von hoher Bedeutung. Für viele Einsatzbereiche wurden krumm gewachsenes Holz oder bestimme Abschnitte des Baumes genutzt, gewisse Wuchsformen wurden dabei als besonders wertvoll eingeschätzt und regelrecht gesucht. Niederwälder findet man heute noch vorwiegend im Weinviertel und im Burgenland.
Agrarische Gemeinschaften (Nachbarschaften, Gmein, Allmende) haben ihre Wurzeln einerseits in der unverteilten Dorfmark des Mittelalters. Andererseits fußen sie auf der agrarischen Gesetzgebung des 19. Jh., als die Nutzungsrechte am Wald gesetzlich reguliert und abgelöst wurden.
Die gemeinsame Verwaltung und Nutzung des ländlichen Eigentums im heutigen Österreich reicht mehr als 2.000 Jahre zurück. Wälder, Wiesen und Almen waren gemeinsames Eigentum aller oder von Gruppen von Bewohnern benachbarter Dörfer, wo Holz genutzt, Vieh geweidet und Streu gewonnen werden konnte.
Die Rechtsgrundlage war das Gewohnheitsrecht. Die Teilhabe an einer Nachbarschaft brachte auch eine Reihe von Verpflichtungen mit sich, die das öffentliche Wohl betrafen. Dazu gehörten bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts die Gemeindeverwaltung, die Erhaltung von Schulen und öffentlichen Gebäuden und der Infrastruktur (Wege, Brücken).
Als 1871 in Österreich das Grundbuch neu geordnet wurde, war es notwendig, Eigentumsrechte formell festzulegen. Wo es günstig war, wurde die Allmende entsprechend ihrer Rechteanteile an alle Miteigentümer verteilt; wo dies aus ökologischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht machbar war, entstanden Agrargemeinschaften.
Ihre Bedeutung ergibt sich heute einerseits durch die aktive Nutzung und Bewirtschaftung von Weiden, Wäldern und Almen, andererseits durch die Sicherung des materiellen und immateriellen Kulturerbes und des traditionellen Wissens über Natur und Naturgefahren.
Titelblatt von 100 Jahre Urbarialgemeinde Oggau © freundlicherweise von Dipl.-Ing. Andreas Leitgeb zur Verfügung gestellt
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Waldkultur erLERNEN © Wolfgang Jirikowski
In den Kursangeboten lernen sie auf vielfältige Weise Zusammenhänge zwischen „Wald“+„Kultur“ erkennen und verstehen, entwickeln unter Anleitung von erfahrenen Fachleuten eigene Fähigkeiten und Kenntnisse oder ein umsetzbares Projekt und vernetzen sich mit Gleichgesinnten. Ein neuer Blick „auf den Wald“ entsteht. Engagierte KursabsolventInnen vermitteln ihr Wissen an den auf der digitalen Landkarte sichtbaren Orten auch gerne an Interessierte weiter. Sie finden hier Detailinfos zum wichtigsten Weiterbildungsangebot in Österreich, dem Zertifikatslehrgang „Forst + Kultur“ und zu weiteren Kursen an zertifizierten Aus- und Weiterbildungseinrichtungen bzw. zu ganz speziellen Themenbereichen.
Altes Bauernhaus in Salzburg – heute noch in Funktion! © Elisabeth Johann
Spuren der traditionellen bäuerlichen Waldnutzung sind auch heute noch in der Landschaft erhalten und geben Zeugnis von einer nachhaltige Waldbewirtschaftung. Viele der zur Bewirtschaftung des Hofes benötigten Werkzeuge hat die bäuerliche Bevölkerung selbst hergestellt und dabei das Holz der Bäume verwendet, die in der unmittelbaren Umgebung in großer Vielfalt heranwuchsen. Dazu gehören aber auch die Schnaitelbäume als Zeugnisse ehemaliger Futterlaubgewinnung, alte Lindenbäume im Wald, die auf eine ehemals offenere Landschaft hinweisen oder Haselbüsche entlang von heute kaum noch sichtbaren Wegen.